Erinnerung zur verpflichtenden, erstmaligen Registrierung Ihrer mittelgroßen Feuerungsanlagen im EDM Portal.
Mit Erlass der Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 begann eine Übergangsfrist zur Registrierung Ihrer bestehenden Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mind. 1 MW und weniger als 50 MW.
Diese Frist läuft nun mit 31. Dezember 2023 ab und Sie müssen Ihre Anlagen erstmalig unter edm.gv.at eingetragen haben. https://edm.gv.at/erasmfa/index.xhtml
Tipp: Falls Ihre Anlage bereits registriert ist, kontrollieren Sie Ihre Daten. Im öffentlichen Register sind einige fehlende bzw. nicht plausible Daten ersichtlich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.