Bundes-Energieeffizienzgesetz

Aufgepasst - Meldung gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz bis 30. November nicht vergessen!

Als Unternehmen

  • mit mehr als 249 Mitarbeiter:innen
  • oder Wirtschaftsleistung mit mehr als € 50 Mio. Umsatz und mehr als € 43 Mio. Bilanzsumme

müssen Sie Ihre erste Bekanntgabe, dass Sie diese Schwellenwerte überschreiten bis 30. November 2023 vornehmen.  Als Grundlage zur erstmaligen Beurteilung der Verpflichtung ist das Kalenderjahr 2022 heranzuziehen.

Die Meldung hat über das "Meldeformular zur Bekanntgabe der Verpflichtung als großes Unternehmen" der Monitoringstelle zu erfolgen. https://www.energieeffizienzmonitoring.at/meldeformular-zur-bekanntgabe-der-verpflichtung-als-grosses-unternehmen/

Wenn Sie an regelmäßigen Informationen über rechtliche Änderungen im Bereich Environment, Health, Safety (EHS) interessiert sind, kontaktieren Sie mich.

 

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