EU-Abfallverbringungsverordnung

NEUE EU-Abfallverbringungsverordnung veröffentlicht

Die neue Abfallverbringungsverordnung gilt ab dem 21. Mai 2026 für

  1. Verbringungen von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten mit oder ohne Durchfuhr durch Drittstaaten;
  2. Verbringungen von aus Drittstaaten in die Union eingeführten Abfällen;
  3. Verbringungen von aus der Union in Drittstaaten ausgeführten Abfällen;
  4. Verbringungen von Abfällen mit Durchfuhr durch die Union in oder aus Drittstaaten.

Die bisherige VO wird aufgehoben.

 

ÜBERBLICK DER ÄNDERUNGEN

Zur Verbesserungen bei Verbringungen innerhalb der EU wird die Umstellung auf elektronischen Datenaustausch eingeführt.

Sie enthält neue Vorschriften um die illegale Verbringung von Abfällen wirksamer zu bekämpfen. Beispielsweise kann die Kommission Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchführen.

Die Bestimmungen zum Export von Abfällen werden verschärft und aus der EU in OECD-Staaten exportierte Abfälle werden stärker überwacht.

Ab 21. Mai 2027 müssen ausführende EU-Unternehmen den umweltgerechten Charakter ihrer Ausfuhren durch eine unabhängige Auditierung nachweisen. Ab diesem Zeitpunkt werden Exporte aus der EU in Nicht-OECD-Staaten deutlich stärker beschränkt.

Die Vorgaben für Exporte von Kunststoffabfällen werden schärfer als für andere Abfälle gefasst. Soweit Exporte noch erlaubt sind, müssen Behörden dem Export zustimmen.

Für Exporte gering verunreinigter Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten gilt ab 21. November 2026 ein Exportverbot, das auf Antrag eines solchen Staates ab 21. Mai 2029 gelockert werden kann.

Wenn Sie an regelmäßigen Informationen über rechtliche Änderungen im Bereich Environment, Health, Safety (EHS) interessiert sind, kontaktieren Sie mich.

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