Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1244 werden Vorschriften für die Erhebung und Meldung von Umweltdaten über Industrieanlagen festgelegt und auf Unionsebene wird ein neues Industrieemissionsportal in Form einer Online-Datenbank eingerichtet, das der Öffentlichkeit den Zugang zu diesen Daten ermöglicht. Dieses löst ab 1.1.2028 das bestehende E-PRTR Register ab.
Die Ziele dieser Verordnung bestehen darin, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen durch die Einrichtung des Portals zu verbessern und so die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungen zu erleichtern sowie Quellen der durch Industrietätigkeiten bedingten Umweltverschmutzung zu ermitteln und die Überwachung der durch Industrietätigkeiten bedingten Umweltverschmutzung zu ermöglichen, um zur Verhinderung und Verringerung dieser Umweltverschmutzung beizutragen.
Das Portal soll der Öffentlichkeit einen gebührenfreien Online-Zugang zu den wichtigsten von Industrieanlagen verursachten Umweltbelastungen ermöglichen. Die enthaltenen Daten werden sowohl in aggregierter als auch in nicht aggregierter Form zugänglich gemacht, damit gezielte Suchanfragen durchgeführt und einfach bedienbare elektronische Mittel zur Datenextraktion, auch in Form abfragebasierter Datensätze, bereitgestellt werden können.
Zu meldende Daten
Zur Überwachung der Umweltbilanz von Industrieanlagen werden die in das Portal aufzunehmenden Daten
• die Freisetzung bestimmter Schadstoffe in die Umwelt,
• die Verbringung von Abwasser, das solche Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts
• und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts
abdecken, sofern dabei die einschlägigen in Anhang II aufgeführten quantitativen Schwellenwerte überschritten werden.
• Bei den Berichtpflichten muss angegeben werden, zu welcher Betriebseinrichtung die Anlage oder ein Teil davon gehört.
• Daten über die Nutzung von Wasser, Energie und relevanten Rohstoffen durch die betreffenden Anlagen werden aufgenommen, damit die Fortschritte auf dem Weg zu einer kreislauforientierten und möglichst ressourceneffizienten Wirtschaft überwacht werden können.
• Die aufzunehmenden Daten werden relevante Rohstoffe abdecken, die im Produktionsverfahren verwendet werden und erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Welche Rohstoffe als relevante Rohstoffe gelten, wird im Zusammenhang mit den Referenzdokumenten zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) stehen.
• Die Betreiber von Anlagen melden Informationen über das Produktionsvolumen und die Zahl der Betriebsstunden der betreffenden Anlage, damit die gemeldeten Daten über Freisetzungen von Schadstoffen, die Verbringung von Abwasser, das diese Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts im Zusammenhang gesehen werden können.
• Es muss angeben werden, ob die Daten über die Freisetzung von Schadstoffen, die Verbringung von Abwasser, das diese Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts unterhalb der Berichtsschwellenwerte liegen.
Harmonisierung der Quantifizierungsmethoden soll Qualität der Daten verbessern und vergleichbar machen
• Die Betreiber müssen zum Zweck der Quantifizierung Messungen durchführen. Sind Messungen nicht möglich, so haben die Betreiber Berechnungen vornehmen. Auf Schätzungen darf nur als letztes Mittel zurückgegriffen werden.
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