Unterstützung § 82b GewO Überpüfung

Für Ihre gewerberechtliche Betriebsanlage benötigen Sie stets einen § 82b Bericht, der nicht älter als fünf Jahre ist.

Ich unterstütze Sie bei Ihrer § 82b Überprüfung hinsichtlich Kontrolle der

  • Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften
  • Einhaltung der gewerberechtlichen Bescheide.

Mit Ihrem Know How der Anlage und meiner rechtlichen Kenntnis ermitteln wir, ob Sie bereits die rechtlichen Anforderungen erfüllen und ob es derzeit zu behebende Mängel gibt. Im Ergebnis erhalten Sie einen § 82b Bericht gemäß gesetzlichen Vorgaben. 

Kontaktieren Sie mich für mehr Informationen.

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