Sie wollen Verantwortliche Beauftragte nach § 9 VStG bestellen und Ihre Mitarbeiter wollen wissen, welche Haftung mit dieser Funktion übernommen wird?
- Als korrekt bestellter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG übernehmen Sie die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung für den definierten sachlichen und örtlichen Wirkungsbereich.
- Rechtliche Übertretungen in Ihrem Bereich können eine Verwaltungsstrafe an Sie persönlich an Stelle der Geschäftsführung bedeuten.
Sie wollen ein besseres Verständnis im Haftungsrecht und erfahren welche Maßnahmen Sie umsetzen und kontrollieren müssen - Stichwort "Sorgfaltspflicht" und "wirksames Kontrollsystem" -, dann kontaktieren Sie mich für ein maßgeschneidertes Training.
Die Schulung kann online oder vor Ort als Einzeltraining oder Gruppenschulung durchgeführt werden. Die Länge des § 9 VStG Seminars richtet sich nach dem gewünschten Detaillierungsgrad sollte aber mindestens 2-4 Stunden betragen.