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Bei Übertretungen im Verwaltungsrecht, muss ein Unternehmen den Behörden darlegen, dass kein Verschulden vorliegt. Dies kann nur durch ein im Unternehmen verankertes wirksames Kontrollsystem geschehen.
Die Judikatur zum wirksamen Kontrollsystem ist umfassend. Anhand von Beispielen erkläre ich Ihnen, welche Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt sein müssen.
Ich schule Sie in Haftungsfragen und erläutere wie Ihr Unternehmen seine Haftung reduzieren kann.
Ergänzend kann ich Ihre Prozesse im Unternehmen analysieren und wir definieren welche Stellschrauben gedreht werden müssen.
Kontaktieren Sie mich für nähere Informationen.