Fürsorgepflicht und Ihre rechtlichen Aufgaben als Vorgesetzter

Sie sind bereits Führungskraft oder sollen Ihre ersten Mitarbeiter verantworten?

 

Die wenigstens Führungskräfte wissen, dass Sie auch ohne Bestellung zum verantwortlichen Beauftragen, auf Grund Ihrer Fürsorgepflicht strafrechtlich und zivilrechtlich haften. 

Zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall Ihrer Mitarbeiter könnten Sie als Vorgesetzter gerichtlich eine fahrlässige Körperverletzung verantworten. Auf Grund Ihrer Fürsorgepflicht als "Aufseher" könnten zivilrechtliche Schadenersatzansprüche entstehen.

Lassen Sie sich Ihr Haftungsrisiko erklären und erfahren Sie welche Maßnahmen Sie setzen müssen, um Ihre Haftung möglichst zu reduzieren.

Ich vermittle online oder vor Ort als Einzeltraining oder Gruppenschulung Ihre Haftung als Führungskraft und leite Sie auf Grund der bisherigen Judikatur an, wie die Haftung reduziert werden kann. Die Schulungslänge richtet sich nach dem gewünschten Detaillierungsgrad sollte aber mindestens 2-4 Stunden betragen. 

Kontaktieren Sie mich für ein maßgeschneidertes Training.

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