Sie brauchen Grundlagenwissen in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten?
Von der CSRD betroffene Unternehmen müssen Informationen zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance offenlegen.
Diese Offenlegungspflicht umfasst
- allgemeine Angabepflichten
- thematische Angabepflichten
- Umweltrisiken
- Soziale Risiken
- Risiken aus Unternehmensführung (Governance)
Ich gebe Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Nachhaltigkeitsberichtserstellung.
Wir sehen uns die Vorgaben der CSRD, Taxonomie-Verordnung sowie ESRS an.
Wir erarbeiten den Prozess zur Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts und gehen auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) ein.
Kontaktieren Sie mich für nähere Informationen.