Omnibus Entwürfe zur Auflockerung der Lieferketten-Richtlinie, Nachhaltigkeitsberichterstattung

Omnibus-Entwürfe

Die Europäische Kommission plant eine Abschwächung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), um Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Die neuen Regelungen betreffen vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD),  die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung.

Diese Änderungen liegen allerdings erst in Entwürfen vor und sollen künftig nur noch große Unternehmen betreffen. Ursprünglich sollten auch KMUs also bereits Firmen ab 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Umsatz betroffen sein.

Nun im Entwurf

CSRD - Anwendungsbereich: Anhebung des Schwellenwerts auf mehr als 1.000 Beschäftigte UND entweder einen Umsatz größer 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme größer 25 Mio. EUR (Einzel- oder Konzernebene)

EU-Taxonomieverordnung:

  • Vollumfängliche Berichterstattung für Unternehmen mit mehr als 1.000 MA und größer 450 Mio. EUR Umsatz
  • Freiwillige Berichterstattung für Unternehmen mit mehr als 1.000 MA und kleiner 450 Mio. EUR Nettoumsatz, welche taxonomie-konforme oder teilweise taxonomie-konforme Aktivitäten berichten können.

Im Rahmen der Lieferkette sollen künftig Unternehmen nur noch bei direkten Geschäftspartnern und Tochtergesellschaften sicherstellen müssen, dass diese Umweltgesetze und Menschenrechte achten, nicht mehr entlang der gesamten Lieferkette – weiter vorgelagerte Zulieferer und Unterauftragnehmer bleiben somit weitgehend unbetroffen.

Überarbeitete und vereinfachte ESRS für berichtspflichtige Unternehmen: Auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden überarbeitet und vereinfacht. Sektorspezifische Berichtsstandards sollen entfallen, die Berichtspflichten sollen reduziert werden. Der Entwurf sieht eine Überprüfung der Relevanz und Zweckmäßigkeit der Datenpunkte vor, um Unternehmen von unnötiger Berichterstattung zu entlasten.

Reduktion des Trickle-Down-Effekts: Der Omnibus-Entwurf sieht weiters vor, den sogenannten Trickle-Down-Effekt zu reduzieren. Dazu soll die Menge an Informationen begrenzt werden, die große Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette von kleineren Unternehmen, d. h. Unternehmen mit nicht mehr als 500 Mitarbeitenden, einfordern können. Dadurch soll sich der Aufwand und der Dominoeffekt für mittelständische Unternehmen verringern.

Außerdem will die Kommission die Anwendung der Lieferkettenrichtlinie um ein Jahr auf Juni 2028 verschieben und die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der zweiten Welle (ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2025) und dritten Welle (ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2026) um jeweils zwei Jahre verschieben.

 

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