Nachhaltigkeitsberichte gemäß ESRS erstellen

Sie brauchen Grundlagenwissen in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten?

 

Von der CSRD betroffene Unternehmen müssen Informationen zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance offenlegen. 

Diese Offenlegungspflicht umfasst

  • allgemeine Angabepflichten 
  • thematische Angabepflichten 
  • Umweltrisiken 
  • Soziale Risiken 
  • Risiken aus Unternehmensführung (Governance) 

Ich gebe Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Nachhaltigkeitsberichtserstellung.

Wir sehen uns die Vorgaben der CSRD, Taxonomie-Verordnung sowie ESRS an.

Wir erarbeiten den Prozess zur Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts und gehen auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) ein.

 

Kontaktieren Sie mich für nähere Informationen.